06621 1760

Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir (Nordhessischer Baustoffmarkt GmbH & Co. KG) als Websitebetreiber sind bemüht, die Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften:

Hessisches Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Hessisches Behinderten-Gleichstellungsgesetz - HessBGG) und Hessische Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (BITV HE 2019)

Website

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die die von Ihnen aktuell besuchte Seite.

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:

Nordhessischer Baustoffmarkt GmbH & Co. KG
Industriestraße 10
36251 Bad Hersfeld-Asbach
Tel: 06621/176-0
Fax: 06621/176-159
E-Mail: nbm-asbach@baustoffmarkt-gruppe.de

Geschäftsführer: Wolf-H. Walter, Michael Lange, Ottmar Hille, Guido Wallraff
Amtsgericht Bad Hersfeld HRA 343
USt-IdNR DE 111 165 453
phG: Baustoffmarkt GmbH, HRB 45

Telefonische Hilfe für Menschen mit Behinderungen

Wir verfügen über eine telefonische Hilfe-Hotline für Menschen mit Behinderungen und die Nutzer unterstützender Technologien. Diese können Sie unter folgender Telefonnummer erreichen: 06621-1760

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist vollständig mit den für uns geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar.

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter:

Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Neue Bäue 2
35390 Gießen

Telefon: 0641 303-2901
E-Mail: ueberwachung-lbit@rpgi.hessen.de

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 02.05.2025 erstellt.

Die Erklärung wurde zuletzt am 02.05.2025 überprüft.

Quelle: https://www.e-recht24.de